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Einfache Gesellschaft

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Einleitung: Einfache Gesellschaft

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die einfache Gesellschaft (eG) ist die Vereinigung mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.

Überblick zur einfachen Gesellschaft (eG)

Allgemeines

Verbreitung

Erscheinungsformen

  • Informationen zu den Erscheinungsformen
    • Nichtwirtschaftlicher Bereich:
      • Einfache Gesellschaft als Subsidiärform
      • Einfache Gesellschaft für Konkubinatsverhältnisse
    • Wirtschaftlicher Bereich:
      • Einfache Gesellschaft des Wirtschaftslebens
      • Stille Gesellschaft

Innenverhältnis

  • Informationen zum Innenverhältnis
    • Beitragsleistungen
    • Treuepflicht der Gesellschafter
    • Geschäftsführung
    • Anteil an Gewinn und Verlust
    • Einsichtsrecht des von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafters
    • Gesellschaftsbeschlüsse

Aussenverhältnis

Entstehung

  • Informationen zur Entstehung
    • Einigung über die Verbindung zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften und Mitteln
    • Keine Firma
    • Kein Gesellschaftssitz
    • Kein Handelsregistereintrag
    • Keine eigene Rechtspersönlichkeit

Gesellschaftswechsel

  • Gesellschafterwechsel
    • Ausscheiden eines Gesellschafters
    • Beitritt eines neuen Gesellschafters
    • Disposition über Gesellschaftsanteil ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter

Nachfolge

Beendigung

 Steuern

Downloads und weiterführende Informationen

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