Das Wesen der einfachen Gesellschaft (eG) wird geprägt durch folgende Elemente:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit
- Keine Rechtsfähigkeit
- Keine Parteifähigkeit
- Keine Handlungsfähigkeit
- Keine Prozessfähigkeit
- Keine Betreibungsfähigkeit
- Personenbezogenheit
- Verfolgung wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Zwecke
- Keine Führung eines kaufmännischen Unternehmens
- Haftung für Gesellschaftsschulden