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Einfache Gesellschaft

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Wesen

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Wesen der einfachen Gesellschaft (eG) wird geprägt durch folgende Elemente:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit
    • Keine Rechtsfähigkeit
    • Keine Parteifähigkeit
    • Keine Handlungsfähigkeit
    • Keine Prozessfähigkeit
    • Keine Betreibungsfähigkeit
  • Personenbezogenheit
  • Verfolgung wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Zwecke
  • Keine Führung eines kaufmännischen Unternehmens
    • Folgen
      • Kein Handelsregistereintrag
      • Keine Publizität
      • Keine Buchführungspflicht
    • Duldung der Führung eines kaufmännischen Betriebs in der Praxis
      • Falls keine Duldung: Umdeutung in eine Kollektivgesellschaft
  • Haftung für Gesellschaftsschulden

Weiterführende Informationen

» Begriff

» Haftung

» Verbreitung

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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