Hauptgesellschafter tritt mit Einzelfirma (Einzelunternehmung), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf
Für einzelne Geschäftsvorfälle (sog. „stille Gelegenheitsgesellschaft“)
zB Kauf eines Gegenstandes (bspw. Fahrzeug wegen Flottenrabatt)
Abgrenzung zum Treuhandgeschäft
Motive
Stiller Gesellschafter möchte Geschäftschance – ohne Publizität (wirtschaftliche Beteiligung soll extern nicht ersichtlich werden) – nutzen
Der Hauptgesellschafter zieht die stille Teilhaberschaft der Zusammenarbeit mit weiteren Gesellschafter oder der obligationenrechtlichen (Kredit-)Refinanzierung vor