Das Innenverhältnis schränkt die extern bestehende sog. „überschiessende Rechtsmacht“ ein:
- Interne Rechtsmacht
- Verpflichtung des Treuhänders, das ihm eingeräumte Vollrecht nur nach den Weisungen und im Interesse des Treugebers auszuüben
- Vorbehalt des Treuhänders
- Keine rechtswidrigen Weisungen
- Keine standeswidrigen Weisungen
- Nur zumutbare Weisungen
- Vertragswidriges Verhalten
- Schadenersatz
- ev. strafrechtliche Sanktionen
- Honorierungsanspruch
- Auslagenersatz
- Befreiungsanspruch
- Verpflichtung des Treugebers, dem Treuhänder die bezüglich des Treugutes bezahlten Steuern und Abgaben zu ersetzen
- Haftungsausschlussabrede
- Exkurs: Haftungsausschluss
- Schadloshaltungsabrede