Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind Anwendungsfälle anzutreffen:
- Halten, Verwalten, Nutzen und Abrechnen von Immobilien (häufigster Anwendungsfall)
- zB Familienwohnung ([zB EFH, StWE-Wohnung] / Hauptwohnsitz)
- zB Zweitwohnung ([zB Ferienhaus / Ferienwohnung oder pied à terre] / ev. Zweiwohnsitz bzw. Wochenaufenthalt, zB wenn die Ehegatten an verschiedenen Orten tätig sind, die eine nicht tägliche oder gar wöchentliche Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlauben)
- Gemeinsames (Zweit-)Fahrzeug oder Wohnwagen, Sportboot etc.
- Gemeinsame Ferien, deren Kosten nach (unterschiedlicher) Leistungsfähigkeit aus den beiden Gütermassen refinanziert wird
- Gemeinsames Hobby (zB Pferdehaltung / Pferdehof, Autorally, Motocross)
- usw.