Eine besondere Erscheinungsform der einfachen Gesellschaft ist die sog. „stille Gesellschaft“:
Die „stille Gesellschaft“ wird exkursweise weiter unten separat erläutert
Informationen zur Rechtsform der einfachen Gesellschaft (eG) in der Schweiz
Eine besondere Erscheinungsform der einfachen Gesellschaft ist die sog. „stille Gesellschaft“:
Die „stille Gesellschaft“ wird exkursweise weiter unten separat erläutert