Die Beendigung der einfachen Gesellschaft ist in OR 545 ff. kodifiziert.
Die Einzelheiten finden Sie unter:
Gesetzliche Grundlage
- OR 545: Beendigung der Gesellschaft
- OR 546: Gesellschaft auf unbestimmte Dauer
- OR 547: Wirkung der Auflösung auf die Geschäftsführung
- OR 548: Liquidation – Behandlung der Einlagen
- OR 549: Verteilung von Überschuss und Fehlbetrag
- OR 550: Vornahme der Auseinandersetzung
- OR 551: Haftung gegenüber Dritten
Literatur
- ZAECH R., Vertraglicher Ausschluss der Kündbarkeit bei den Personengesellschaften, Diss. Genf 1970
- HOCH P.M., Auflösung und Liquidation der einfachen Gesellschaft, Diss. Zürich 2001